Erbrecht

Als „Erbrecht“ bezeichnet man die Summe aller rechtlichen Regelungen, die sich auf den Tod eines Menschen beziehen. In der erbrechtlichen Praxis ist zudem die Auslegung der Gesetze durch die Rechtsprechung zu beachten. Dabei legt das eine Oberlandesgericht das geschriebene Erbrecht oft bereits ganz anders aus als das direkt benachbarte Oberlandesgericht. Es kann also sein, dass das „richtige“ Ergebnis in einem Erbfall davon abhängt, ob in zweiter Instanz das Oberlandesgericht Köln oder das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheidet; von den Oberlandesgerichten Koblenz, Hamm oder Frankfurt ganz zu schweigen.

Kurzum: Erbrecht ist äußerst kompliziert.

Als Fachanwalt für Erbrecht habe ich mich in besonderer Weise auf das Erbrecht spezialisiert. Dadurch kann ich meinen Mandanten eine qualifizierte Vorsorgeberatung und eine kompetente und engagierte Vertretung im Erbfall bieten.

Auf dieser Seite möchte ich Ihnen diejenigen Bereiche aus dem Erbrecht vorstellen, mit denen ich als Fachanwalt für Erbrecht besonders häufig befasst bin.