Immobilien im Erbfall

Bereits 2007 bin ich Fachanwalt für Erbrecht geworden. 2009 folgte dann die Qualifikation zum Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Es bot sich also an, diese beiden Schwerpunkte miteinander zu verbinden.

Seitdem bin ich als Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht besonders häufig mit Immobilienübertragungen innerhalb der Familie befasst. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Abwicklung von Nachlässen, bei denen Immobilien betroffen sind.

Ich bin der richtige Ansprechpartner, wenn es um rechtliche Fragen bei der Verhandlung und Gestaltung von Immobilienübertragungen innerhalb der Familie geht. Durch Gesetzgebung und Rechtsprechung begünstigt lauern hier für werdende wie weichende Eigentümer oft ungeahnte Fallstricke.

Besonders nach einem Erbfall gibt es Klärungsbedarf zu Immobilien. Typische Fragestellungen sind hier:

– Richtet sich der Wert der Immobilien nach dem Testament?
– Wird eventuell ein Sachverständiger benötigt?
– Spielen bei der Bewertung Renovierungsleistungen eines Miterben eine Rolle?
– Konnte der Verstorbene die Immobilie rechtswirksam verschenken (Erbschleicherfälle)?
– Muss der Bewohner der Immobilie eine Nutzungsentschädigung zahlen?

Beim Pflichtteil entsteht oft Streit. Deshalb kommt es zu folgenden Fragen:

– Ist eine zu Lebzeiten übertragene Immobilie noch zu berücksichtigen?
– Ist die 10-Jahres-Frist bei der Immobilie schon abgelaufen?
– Wie wirkt es sich aus, wenn der Verstorbene ein Wohnrecht hatte?

Im Zuge der vorsorgenden Beratung kümmere ich mich darum, dass es zu Streitfällen zu Immobilien nach Möglichkeit überhaupt nicht kommt. Gerade wenn es um Immobilien geht, sind gerichtliche Streitigkeiten leider oft sehr langwierig.

Ist das Kind in den Brunnen gefallen und lässt sich ein Rechtsstreit nicht vermeiden, muss zunächst oft sehr schnell reagiert werden. Durch ein gerichtliches Eilverfahren lässt sich das Schlimmste oft verhindern. In manchen Fällen kann die endgültige gerichtliche Klärung jedoch sehr komplex sein.

In allen Fällen vertrete ich Ihre Interessen als Experte für Erbrecht und Immobilien engagiert und kompetent vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten bundesweit.